KlimaSCHUTgesetz

Seit 01.01.2021 hat Österreich keine gesetzlich verankerten Treibhausgas-Reduktionsziele, mit schwerwiegenden Folgen für die Bevölkerung und die Wirtschaft.

Während die ÖVP ein wirksames Klimaschutzgesetz in der vorigen Regierung konsequent blockierte, liegt der Ball nun beim Klimaminister Totschnig. Doch nach großen Angekündigungen im Juli 2025 bleibt vom Versprechen nichts übrig. Der Entwurf ist ein halbgares Klimagesetz ohne Verantwortlichkeiten, Verbindlichkeit, Rechtsschutz und Garantie für die Zukunft kommender Generationen.

Hier gehts zu unserer Aussendung: https://fffutu.re/KlimagesetzOhneKlimaschutz

Was in einem wirksamen Klimaschutzgesetz stehen müsste, ist wissenschaftlich längst klar!

Das Klimagesetz muss dafür sorgen, dass Österreich bis 2040 Klimaneutralität erreicht und damit die EU-weiten und die nationalen Klimaziele erreicht. Dazu braucht es einen klaren Zielpfad für die Reduktion von Treibhausgasemissionen. Außerdem muss das Klimagesetz an die europäischen Klimaschutz-Mechanismen anschließen und das gesamtstaatliche Treibhausgas-Budget auf kleinere Sektoren und Zuständigkeitsbereiche aufteilen. Wenn ein Bereich seine Ziele nicht erreicht, ist er auch dafür zuständig, die Kosten für den entstandenen Schaden zu tragen. Gleichzeitig könnten so die Bereiche, die ihre Ziele sogar übererfüllen auch etwas dafür bekommen.

Dieses Modell ist an die europäische Ebene angelehnt. Deshalb würden sich die beiden Mechanismen gegenseitig unterstützen. Dadurch stellt dieser Vorschlag eine klare Verbesserung zum Status Quo dar: derzeit trägt der Bund 80% der Kosten für Zertifikate, 20% werden auf die Bundesländer aufgeteilt. Das heißt, dass theoretisch ein Bundesland Zertifikate bezahlen müsste, weil ein anderes seine Klimaziele nicht erreicht.

Daher fordern wir:

* Ein verbindliches Ziel, dass Österreich bis 2040 klimaneutral wird, sowie ein klarer Zielpfad bis dahin.

* Die Sektoren müssen in Bereiche mit klaren Zuständigkeiten aufgeteilt werden. Der Gebäudesektor braucht beispielsweise für jedes Bundesland einen eigenen Bereich

* In einem Klimafahrplan, der jedes Jahr überarbeitet werden muss, wird für jeden dieser Bereiche ein Zielpfad für die Treibhausgas-Emissionen und ausreichend geeignete Maßnahmen festgelegt.

* Außerdem muss festgelegt werden, woher das Geld für Zertifikate genommen wird, falls ein Bereich sein Ziel in einem Jahr verfehlt.

* Gleichzeitig muss im Klimagesetz klar geregelt werden, wie die Gewinne durch den Verkauf von überschüssigen Zertifikaten verwendet werden, falls ein Bereich seine Klimaziele in einem Jahr übererfüllt.

* Zusätzlich braucht es eine klare und unabhängige Überprüfung der Fortschritte beim Klimaschutz. Eine von der Regierung unabhängige Stelle muss mit den nötigen finanziellen Mitteln ausgestattet werden, um die einzelnen Sektoren zu kontrollieren und die Aufteilung von Kosten und Gewinn durch die Zertifikate festzulegen.

Das Klimavolksbegehren

Fridays For Future unterstützt mit Nachdruck die vom Klimavolksbegehren gemeinsam mit Expert*innen aufgestellten Forderungen zum Klimaschutzgesetz.

Das Klimavolksbegehren (KVB) wurde 2020 von fast 400.000 Menschen unterzeichnet. Damit wurde ein klarer Appell an die Politik gerichtet, Klimaschutz ernst zu nehmen. Im Anschluss der finalen Sitzung des Umweltausschusses im Rahmen des KVB-Prozesses brachten die Regierungsparteien einen Antrag auf Basis der Forderungen des KVB ein, der in einigen Punkten deutlich ambitionierter als das Regierungsprogramm ist. Der Antrag hat bisher den Stellenwert eines Versprechens. Es ist an der Zeit, dass die Regierung ihre Versprechen einlöst.