Fragen & Antworten

Gehört Fridays For Future zu einer politischen Partei?

Nein

Wie initiiere ich einen Klimastreik in meiner Stadt?

Erstmal: cool, dass du so motiviert bist! Vielleicht gibt es bereits eine Gruppe in deiner Nähe, der du dich anschließen kannst. Schau am besten unter „Gruppen“ nach.
Falls es noch nichts in deiner Nähe gibt, such dir am besten ein paar andere Menschen, die gemeinsam mit dir auf die Straße gehen wollen, die sich vernetzen und mit denen du andere Menschen mobilisieren kannst.
Dann ist es wichtig jede Versammlung (Klimastreiks bzw. Demos zählen als solche) anzumelden.

Wie melde ich einen Klimastreik an?

Laut Versammlungsgesetz müssen Versammlungen schriftlich angezeigt werden. Die Anzeige muss spätestens 48 Stunden vor dem Zeitpunkt der beabsichtigten Versammlung bei der Behörde einlangen. Zuständig für die Versammlungsanzeige ist die Landespolizeidirektion bzw. die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat).
Beim ersten Mal gehst du am besten persönlich auf die Behörde und lässt dich beraten. Wir haben immer gute Erfahrungen gemacht! Normalerweise reicht aber eine E-Mail an die Landespolizeidirektion bzw. die Bezirksverwaltungsbehörde, in der folgende Details stehen:
Ort des Klimastreiks
Zeit (von, bis)
Wie viele Personen erwartet werden (grobe Schätzung)
Welche Hilfsmittel verwendet werden (gibt es nur Banner und Schilder oder auch andere Dinge, die ihr mitnehmt – das klärt aber am besten mit der zuständigen Stelle ab)
Im Allgemeinen: keine Angst. Ihr seid nicht verantwortlich für das, was auf dem Klimastreik passiert. Viel eher seid ihr einfach die Ansprechperson für die Polizei, damit ihr auch kommunizieren könnt, wenn etwas schief läuft oder falls sie Fragen haben.

Wie verbreite ich den Klimastreik unter möglichst vielen Menschen (Social Media und Homepage)?

Ihr könnt auf verschiedene Arten mobilisieren. Entweder nur durch Mundpropaganda oder auch online. Überlegt euch einfach, wie regelmäßig ihr einen Klimastreik organisieren wollt und welche Medien für euch Sinn machen.
Facebook, Instagram und Co: Am besten erstellst du eine Seite auf FB, die „Fridays For Future xxxxx“ heißt (z.B. „Fridays For Future Graz“). Über die Seite kannst du eine Veranstaltung erstellen (z.B. „1. Klimastreik Graz #FridaysForFuture). Manche der Initiativen haben auch Instagram – entscheidet einfach für euch, was ihr braucht.
Schickt uns am besten alle Links zu euren Seiten auf mitmachen@fridaysforfuture.at, damit wir alles zentral sammeln und euch auch bewerben können!
Für das Logo der Seite melde dich bei uns (mitmachen@fridaysforfuture.at) und wir schicken dir das Logo mit deinem Ort.
Homepage: Wenn ihr euch entschlossen habt, wirklich regelmäßig Klimastreiks zu organisieren (Abstände zwischen den Aktionen sind egal) wollen wir euch auch unbedingt auf der Homepage haben! Schreibt uns unter mitmachen@fridaysforfuture.atam besten alle Links zu euren Social Media Kanälen (falls existent) und die E-Mail Adresse einer verantwortlichen Person, die sich um das Eintragen der Veranstaltungen auf der Homepage kümmern soll. Dann erklären wir euch die weitere Vorgehensweise!

Soll ich mit meinen Lehrer*innen, meinem Klassenvorstand und/oder der Schulleitung reden?

Grundsätzlich: ja. Wir erleben immer wieder, dass Lehrpersonal sehr positiv reagiert. Gerade für die gesetzlichen Rahmenbedingungen (siehe weiter unten) kann es gut sein, mit deinen Lehrerinnen, deinem Klassenvorstand oder deiner Schulleitung zu sprechen!
Manche Klassen gehen dann geschlossen zum Klimastreik, weil ihre Lehrer
innen die Demonstration als Schulveranstaltung, quasi als Exkursion, ansehen. Das kann in vielen Fächern funktionieren. Eine Demonstration ist ein Werkzeug unserer demokratischen Mitbestimmung. Da kann es interessant sein, in politischer Bildung über das Versammlungsrecht zu sprechen, in Geographie über Klimapolitik und Gerechtigkeit zu diskutieren, oder mit dem Physikunterricht nach der Klimawandel-Einheit vorbeizuschauen. Oder bastelt und malt in BE Plakate und kommt danach zum Klimastreik. In vielen Fächern lässt sich das gut umsetzen.
Auch wenn ihr nicht als Klasse hingehen könnt oder wollt, ist es gut, mit eurem Klassenvorstand oder der Schulleitung zu sprechen. Diese können euch nämlich freistellenund politisches Engagement kann einer der Gründe sein. Vielleicht akzeptieren sie auch eine Entschuldigung eurer Eltern oder Erziehungsberechtigten. (Lest euch dazu unbedingt die Punkte unter „Rechtliches“ durch).
Grundsätzlich zählt: je mehr Verbündete, desto besser und Kooperation wird meist belohnt!

Ist es möglich, legal zum Protest die Schule zu bestreiken? Gibt es "Gesetzeslücken", die es zulassen, dass die Schüler*innen während der Unterrichtszeit statt in die Schule zum Demonstrieren gehen?

Ja, du kannst versuchen, legal zu streiken. Das Fernbleiben vom Unterricht ist zulässig bei gerechtfertigter Verhinderung (z.B. Krankheit, „außergewöhnliche Ereignisse im Leben des Schülers“ oder auch „Tätigkeiten im Rahmen der Schülervertretung“) oder bei Erlaubnis zum Fernbleiben (SchUG, § 45). Diese Erlaubnis kann für einzelne Stunden bis zu einem Tag der Klassenvorstand und für mehrere Tage bis zu einer Woche die/der Schulleiterin erteilen (Schulpflichtgesetz, § 9, Abs. 6).
Du kannst also versuchen, dich vom Unterricht freistellen zu lassen. Um das zu erreichen, musst du deinen Klassenvorstand oder deine(n) Schulleiter
in rechtzeitig benachrichtigen und dabei z.B. mit dem Bildungsauftrag der Schulen und dem Lehrplan argumentieren.
Außerdem akzeptieren manche Lehrpersonen aus unserer Erfahrung Entschuldigungen der Eltern.
Eine Vorlage für ein Ansuchen um Erlaubnis zum Fernbleiben kannst du hier herunterladen.

Können wir auch mit Lehrer*innen als ganze Klasse kommen?

Ja, du kannst versuchen, deine Lehrerpersonen bzw. deine Schulleitung davon zu überzeugen, die Demonstration als Schulveranstaltung, quasi als Exkursion anzusehen. Du kannst argumentieren, dass der Bildungsauftrag der Schule bei der Teilnahme am Klimastreik umgesetzt werden kann:
Laut dem Schulorganisationsgesetz (SchOG) hat die österreichische Schule u. a. die Aufgabe, die Schüler*innen zu „verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft“ sowie „selbständigem Urteil, sozialem Verständnis“ heranzubilden und sie zu befähigen, „in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken (§ 2, SchOG). Darunter ist laut dem im Lehrplan beschriebenen Allgemeinen Bildungsziel zu verstehen, dass „die Bereitschaft zum selbstständigen Denken und zur kritischen Reflexion besonders zu fördern“ (Lehrplan AHS: 8) ist. Dieser gesetzliche Auftrag (Abs. 2) geht mit folgenden Leitvorstellungen (Abs. 3) einher:
„Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten ist in hohem Maße Selbstsicherheit sowie selbstbestimmtes und selbst organisiertes Lernen und Handeln zu fördern […] Die Schülerinnen und Schüler sind sowohl zum selbstständigen Handeln als auch zur Teilnahme am sozialen Geschehen anzuhalten“
Du kannst Lehrpersonen aller Fächer bitten, eine Schulveranstaltung/Exkursion zum Streik für das Klima zu organisieren und argumentieren, damit zur Erreichung von Zielen der Allgemeinbildung in den fünf Bildungsbereichen (z. B. Mensch und Gesellschaft; Natur und Technik) beizutragen (Lehrplan AHS: 10f):
„Bildungsbereich Mensch und Gesellschaft
Wissen über und Verständnis für gesellschaftliche (insbesondere politische, wirtschaftliche, rechtliche, soziale, ökologische, kulturelle) Zusammenhänge ist eine wichtige Voraussetzung für ein bewusstes und eigenverantwortliches Leben und für eine konstruktive Mitarbeit an gesellschaftlichen Aufgaben. […]
Es ist bewusst zu machen, dass gesellschaftliche Phänomene historisch bedingt und von Menschen geschaffen sind und dass es möglich und sinnvoll ist, auf gesellschaftliche Entwicklungen konstruktiv Einfluss zu nehmen. […]
Der Unterricht hat aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichtete Demokratie beizutragen. Urteils- und Kritikfähigkeit sowie Entscheidungs- und Handlungskompetenzen sind zu fördern, sie sind für die Stabilität pluralistischer und demokratischer Gesellschaften entscheidend.
Den Schülerinnen und Schülern ist in einer zunehmend internationalen und multikulturellen Gesellschaft jene Weltoffenheit zu vermitteln, die vom Verständnis für die existenziellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung getragen ist. Dabei sind Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit, Geschlechtergleichstellung und Umweltbewusstseinhandlungsleitende Werte.“
„Bildungsbereich Natur und Technik
[…] Der Unterricht hat daher grundlegendes Wissen, Entscheidungsfähigkeit und Handlungskompetenz zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, sich mit Wertvorstellungen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit Natur und Technik sowie Mensch und Umwelt auseinander zu setzen. […]
Rechtlich kann aber nicht dagegen vorgegangen werden, wenn deine Schule sowohl die Freistellung vom Unterricht als auch den Wunsch nach einer Schulveranstaltung ablehnt, oder die Entschuldigung deiner Eltern nicht akzeptiert.

Welche Folgen kann es für die Schüler*innen haben, wenn sie statt in den Unterricht zu gehen unentschuldigt für das Klima streiken und demonstrieren?

Auf unentschuldigtes Fehlen kann die Schule mit unterschiedlichen Maßnahmen (Klassenbucheintrag, Verwarnung, Gespräch mit Eltern etc.) reagieren. Wenn Schülerinnen an drei nicht aufeinander folgenden Tagen unentschuldigt fehlen, kann dies je nach Schwere der Pflichtverletzung theoretisch zu einer Anzeige oder Geldstrafe (110 - 440€) führen (§ 24, Abs. 4, Schulpflichtgesetz). Wenn Schülerinnen im Extremfall 30 Unterrichtsstunden oder fünf nicht zusammenhängende Schultage pro Unterrichtsjahr unentschuldigt fehlen, kann dies theoretisch sogar eine Abmeldung vom Schulbesuch bedeuten (§ 45 Abs. 5, SchUG).
Dies ist nur bei unentschuldigten Fehlstunden der Fall. Wie oben beschrieben akzeptieren manche Lehrerinnen Entschuldigungen der Eltern oder es sind Freistellungen möglich. Es ist daher ratsam, deine(n) KV oder Schulleiterin auf jeden Fall um eine Freistellung zu bitten oder als Schulveranstaltung zum Streik zu kommen!

Ansuchen um Erlaubnis zum Fernbleiben

Streiken - Argumentationsmöglichkeiten für Schüler*innen

Quellen