Erneuerbaren-Wärme-Gesetz (EWG)
Das Erneuerbare-Wärmegesetz soll regelen, bis wann Öl-, Kohle- und Gasheizungen aus Gebäuden ausgebaut werden sollen. Der Entwurf für dieses Gesetz wurde 2022 veröffentlicht, die Begutachtung hat stattgefunden. Doch dieser Entwurf ist in wesentlichen Teilen unzureichend.
Zeitdruck-Jetzt handeln!
Es braucht zur Bekämpfung der Klimakrise eine sofortige Energiewende. In der gesamten Raumwärmeversorgung ist ein Ausstieg aus fossilen Energieträgern notwendig. Essentiell sind erstens klare Rahmenbedingungen, die längerfristige Planbarkeit herstellen, und zweitens eine rasche Beschlussfassung und Inkrafttreten des Gesetzes.
Planlos und zu spät in den Gasaustieg
In puncto Öl- und Kohleheizungen ist das EWG gut. Der Ausstieg aus Gas in der Raumwärme wird im aktuellen EWG-Entwurf jedoch weitestgehend nicht geregelt. Es reicht nicht aus, Gasheizungen im Neubau und ab 2040 im Bestand zu verbieten. Laut §6 (2) muss die Regierung rechtzeitig eine Novelle für den Ausstieg aus Gasheizungen im Bestand ausarbeiten. Jedoch ist ein gesamtheitlicher Fahrplan für den Ausbau aller 900.000 bestehender Gasheizungen schon jetzt notwendig. Dafür braucht es einen sukzessiven Phase-Out-Plan für Gasthermen und die Sicherstellung der entsprechenden Ressourcen für den Heizungstausch. Alle Menschen, die einen Heizungstausch brauchen, müssen diesen auch vornehmen können. Alte Gasheizungen wiederum durch neue Gasheizungen zu ersetzen, ist Geld- und Ressourcenverschwendung, denn bis 2040 müssen diese ohnehin wieder getauscht werden. Das im Entwurf vorgesehene Erneuerbarengebot für Öl- und Kohleheizungen - also die Verpflichtung zum Umstieg auf ein erneuerbares System bei Heizungstausch - muss daher auch auf zentrale Gasheizungen ausgeweitet werden.
Grüngas-Klausel gefährdet Klimaschutz und Leistbarkeit
Um die Energiewende zu schaffen, muss Österreich unabhängig von fossilem Erdgas werden. Ein kleiner Teil des heutigen Erdgas-Verbrauchs kann durch erneuerbare Gase (“Grüngas”) ersetzt werden. Dazu zählt (a) “Biogas” aus agrarischen Reststoffen und (b) grüner Wasserstoff, der mittels Elektrolyse aus erneuerbarem Strom generiert wird. Grüngas wird vor 2040 und auch nach 2040 extrem knapp sein und muss daher sehr bedacht eingesetzt werden. Energieexpert*innen sind sich einig: Die 2040 zur Verfügung stehenden Mengen an Grüngas werden zur Gänze von der Industrie benötigt werden. Denn der Einsatz von Gas ist in Hochtemperatur-Prozessen bei teils mehreren tausend Grad meist alternativlos. Im Gebäudesektor hat Grüngas nichts verloren. 20 Grad Raumtemperatur kann kostengünstig und effizient mit Wärmepumpen, erneuerbarer Fernwärme, Pelletsheizung oder anderen erneuerbaren Heizsystemen erreicht werden.
Unsere Forderungen-Zusammenfassung
1. Das EWG muss rasch beschlossen werden, denn die Energiewende kann nicht länger warten!
2. Es braucht einen Phase-Out-Plan mit klaren Rahmenbedingungen für Gasthermen.
3. Die Grüngas-Klausel muss ersatzlos gestrichen werden.
4. Das Märchen von Grünem Gas in der Raumwärme ist standortpolitisch, klimapolitisch und sozialpolitisch kontraproduktiv und verantwortungslos. Grünes Gas wird vor und nach 2040 knapp sein. Grünes Gas, das unnötigerweise in Gebäuden verbrannt wird, fehlt bei wichtigen Industrieprozessen, wo es keine Alternativen zu Gas gibt.
5. Alte Gasheizungen sollen nicht durch neue Gasheizungen ersetzt werden dürfen. Es braucht auch hier das Erneuerbarengebot.
6. Den Bundesländern muss die Freiheit garantiert werden, die Bestimmungen des EWG in jeder Hinsicht übererfüllen zu können.
7. Erhobene Daten zum Ausstiegs-Status aus fossilen Heizungen müssen veröffentlicht werden.
8. Fehlende Regelungen für den Ausstieg aus Gas in Küche und Gastronomie müssen ergänzt werden.
Die vollständige Stellungnahme findet ihr HIER.
Was genau besagt das EWG?
EWG-Kurzgefasst
[Übernommen von: https://infothek.bmk.gv.at/erneuerbaren-waerme-gesetz-ewg-ab-2023-keine-gasheizungen-in-neubauten/]
Ab 2023 dürfen in Neubauten in Österreich keine Gasheizungen mehr errichtet werden. Für bereits genehmigte/fertig geplante/in Errichtung befindliche Gebäude gibt es Ausnahmen.
Ab 2023 dürfen kaputte Öl- und Kohleheizungen nur mehr durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden. Im Neubau sind Öl- und Kohleheizungen bereits seit 2020 verboten.
Ab 2025 beginnt der verbindliche Tausch von besonders alten Kohle- und Ölheizungen. Das betrifft alle Öl-Heizungen die älter als Baujahr 1980 sind. Dazu gibt es umfangreiche Förderungen.
Bis 2035 müssen alle alten Kohle- und Ölheizungen in Österreich durch ein modernes, erneuerbares Heizsystem ersetzt werden.
Bis 2040 müssen alle Gasheizungen in Österreich durch ein modernes, erneuerbares Heizsystem ersetzt oder mit biogenem Gas betrieben werden.
Bei dezentralen Anlagen (Gasetagenheizungen in Wohnungen) in Gebieten mit ausgebauter Fernwärme soll bis spätestens 2040 umgestellt werden. Eigentümer:innen der einzelnen Nutzungseinheiten (Wohnungen) soll der Anschluss an ein klimafreundliches zentrales Wärmeversorgungssystem ermöglicht werden.
Den vollständigen Gesetzesentwurf findet ihr HIER.