Stellungnahme von Fridays For Future Austria zum Entwurf des Nationalen Energie- und Klimaplans
PDF-Version zum Download: https://fffutu.re/FFF-Stellungnahme-NEKP
Presseaussendung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS20230830OTS0040/13-klimaluecke-im-nekp-klimavolksbegehren-und-fridays-for-future-austria-fordern-fuenf-erste-hilfe-massnahmen-bis-2030
Das Umweltbundesamt (UBA) hat festgestellt, dass Österreich im vorläufigen Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) die EU-Klimaziele für 2030 um voraussichtlich 13% verfehlen wird. Diese Klimalücke ist trotz der hypothetischen Emissionsreduktionen des noch nicht beschlossenen EWG massiv.
Insbesondere in Hinblick auf zunehmende Extremwetterereignisse muss sichergestellt werden, dass Österreich auf dem richtigen Kurs hin zur Klimaneutralität und den eigens gesetzten Zielen befindet.
Doch der vorliegende Entwurf enthält zahlreiche und teils große Lücken. Dies betrifft vor allem Bereiche, für die bis jetzt kaum Maßnahmen vorgesehen sind. Das ist umso überraschender, als es für diese Bereiche besonders einfach umzusetzende Maßnahmen gibt.
Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche:
· Beim Ausbau der Windenergie alle Bundesländer einbeziehen: Ein gleichmäßiger Ausbau senkt die Kosten für das Stromnetz. Außerdem kann insgesamt mehr erneuerbarer Strom erzeugt werden, wenn alle mitmachen.
· Verringern der Winterlücke: Im NEKP ist geplant, dass Österreich ab 2030 im Jahresdurchschnitt vollkommen mit erneuerbarem Strom versorgt werden kann. Dabei ist jedoch nur der Durchschnitt berechnet, im Winter sind wir dennoch abhängig von fossilen Energieträgern - die sogenannte Winterlücke. Daher müssen wir auf jene erneuerbaren Energien setzen, die uns auch im Winter mit ausreichend Strom versorgen, um unsere fossile Abhängigkeit von Staaten wie Russland möglichst bald zu beenden.
· Wärmedämmung auch für Mietobjekte: Derzeit werden kaum Mietobjekte saniert, da Vermieterinnen zwar für die Sanierung der Mietobjekte zuständig sind, die hohen Heizkosten aber die Mieterinnen treffen. Bisherige Anreize, wie die CO2-Steuer, sind in diesem Fall wirkungslos. Eine Sanierung kann Energieverbrauch und Heizkosten vierteln. Bei einer guten Maßnahmenkombination gewinnen beide Seiten.
· Güterverkehr weg von der Straße: Etwa die Hälfte der Verkehrsemissionen kommt vom Gütertransport auf der Straße. Sowohl mit der Vermeidung von Transporten als auch mit der Verlagerung auf die Bahn kann viel Energie gespart werden..
Auf den folgenden Seiten finden Sie Details und Hintergrundinformationen zu unseren Vorschlägen.
Bessere geografische Aufteilung der Energieerzeugung
Wind oder Wolken sind nicht überall gleichzeitig. Eine optimierte Verteilung von PV- und vor allem von Windenergieanlagen bringt eine wesentlich gleichmäßigere und zuverlässigere Erzeugung. Außerdem wird der erforderliche Netzausbau reduziert: Ein zusätzliches Windrad im Burgenland braucht einen entsprechenden Ausbau der Netzkapazität, um den Strom abzutransportieren. Ein Windrad in Tirol braucht keinen Netzausbau, weil der Strom ohnehin vor Ort gebraucht wird.
· Windenergiequote für jedes Bundesland
· Pflicht für jedes Bundesland Windenergievorrangzonen mit ausreichender Gesamtfläche auszuweisen
· Umlage der erhöhten Netzausbaukosten auf die beim Windausbau säumigen Bundesländer bzw. Gebiete durch lokal höhere Netzgebühren
Versorgungssicherheit: Eine gleichmäßigere inländische Stromerzeugung reduziert die Abhängigkeit von Stromimporten aus dem Ausland.
Netzausbau: Siehe oben. Es können Systemkosten (Netzausbau, Speicher) erheblich reduziert werden. Derzeit gibt es geeignete Standorte, wo aus politischen Gründen keine Windenergie erzeugt wird, obwohl der Strom vor Ort gebraucht würde oder freie Netzkapazitäten vorhanden sind.
Marktintegration: Bei besserer Aufteilung der Erzeugung kommt es zu weniger Abschaltungen wegen Netzengpässen. Dadurch wird das System wirtschaftlicher und der Förderbedarf sinkt.
Dekarbonisierung: Insgesamt können durch diese Maßnahme mehr Windkraftanlagen ins Netz integriert werden. Das hilft, die Winterlücke (also den Bedarf für Strom aus fossiler Produktion im Winter) zu reduzieren.
Energie und Flächeneffizienz: Da Strom gleichmäßiger produziert wird, muss weniger Strom gespeichert werden und die Speicherverluste können vermieden werden. Folglich werden insgesamt weniger Erzeugungsanlagen gebraucht und weniger Flächen beansprucht. Außerdem brauchen Windräder weniger Fläche wie PV-Anlagen für die gleiche Energieerzeugung. Durch den verstärkten Einsatz von Windenergie wird also insgesamt Fläche gespart.
Die Österreichische Energieagentur (AEA) hat die Ausbauziele der Bundesländer zusammengetragen.[1] Bei Windenergie erreicht die Summe der Ausbauziele der Länder nicht 2 das bundesweite Ziel. Insbesondere die Bundesländer Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg haben überhaupt keine Windenergieziele. Die Länder versuchen das fehlende Engagement bei Windkraft durch umso ambitioniertere Ziele bei PV zu kompensieren - die PV-Ziele der Länder übertreffen in Summe das Bundesziel und treiben damit die Netzkosten in die Höhe.
Die AEA hat in einer potentialbasierten Studie[2] sinnvolle Ausbauziele für alle Länder bestimmt.
Die aktuelle Schieflage bei den Länderzielen verursacht grob geschätzt 1 Mrd. € Zusatzkosten im Netzausbau. Annahmen: 1000 km Netzverstärkung um durchschnittlich 1 Mio. €/km.
Winterstromerzeugung optimieren
Das EAG orientiert sich am Ziel, im Jahr 2030 im Jahresdurchschnitt in Österreich so viel Strom aus erneuerbaren Quellen zu produzieren, wie dem durchschnittlichen Jahresverbrauch entspricht. Das heißt, im Sommer wird überschüssiger Strom exportiert werden und im Winter wird der Bedarf weiterhin teilweise mit Gaskraftwerken gedeckt.
Das ist zwar ein sinnvolles erstes Ziel am Weg zur Energieunabhängigkeit und Klimaneutralität. Dennoch sollte man bereits jetzt darauf achten, möglichst viel erneuerbaren Strom im Winter zu erzeugen. Einerseits, um die vollständige Dekarbonisierung später zu erleichtern. Andererseits werden auch viele Nachbarländer im Sommer einen Stromüberschuss haben, sodass nicht klar ist, ob es für unsere Überschüsse überhaupt einen Markt geben wird.
Für saisonale Speicherung kommen weder Batterien noch Pumpspeicher in Frage und alle anderen Speichertechnologien sind mit sehr hohen Verlusten verbunden.
Mögliche Instrumente und ihre Wirkung
Biomasseverstromung auf den Winter konzentrieren
Die aktuelle Förderung für Strom aus fester Biomasse ist so gestaltet, dass die Anlagen das ganze Jahr betrieben werden müssen. Das ist eine doppelte Energieverschwendung: Einerseits gibt es für die anfallende Abwärme (ca. 2/3 der Energie) im Sommer zu wenige Abnehmer (Fernwärme), sodass wertvolle (weil zuverlässig verfügbare) Energie ungenutzt bleibt. Andererseits wird der Biomassestrom selbst gar nicht gebraucht werden, weil es ohnehin Überschüsse aus der Photovoltaik gibt.
Biomasse ist die einzige in großer Menge verfügbare Form von erneuerbarer Energie, die sich gut speichern lässt. Daher ist sie besonders wertvoll und sollte nicht verschwendet werden. Zudem wird die Industrie große Mengen Biomasse brauchen um Öl, Gas und Kohle zu ersetzen, wo Wärmepumpen nicht geeignet sind.
Im Sinne von Energieeffizienz und Marktintegration sollte daher:
· Der Mindest-Brennstoffnutzungsgrad auf 80% (von 60%) angehoben werden.
· Die maximal geförderte Leistung pro Anlage von 5 MWel auf 10 MWel oder besser noch mehr angehoben werden.
· Nur für die Stromproduktion in der Heizperiode eine Förderung ausbezahlt werden. Falls die Effizienzgewinne durch den Bau größerer Anlagen (siehe oben) nicht ausreichen, um die Mehrkosten abzudecken, dann können auch die maximalen Fördersätze angepasst werden.
Als Mindestumsetzung wäre es auch möglich, die aktuellen Bestimmungen dahingehend zu ergänzen, dass eine Anlage mit 10 MWel als Anlage mit 5 MWel gewertet wird, wenn sich der Förderwerber verpflichtet, sie maximal 6 Monate/Jahr zu betreiben.
Umstellung des Referenzmarktpreises von Monats- auf Jahresdurchschnitt
Dadurch werden saisonale Schwankungen im Strompreis nicht mehr durch die Förderung ausgeglichen und es entsteht ein Anreiz, Anlagen so zu konzipieren, dass sie möglichst viel Strom dann produzieren, wenn die Marktpreise am höchsten sind, also wenn er am dringendsten gebraucht wird.
Dadurch wird einerseits die Marktintegration verbessert. Andererseits hilft es auch bei der Dekarbonisierung, weil weniger fossile Kraftwerke im Winter gebraucht werden
Priorität für Windenergie
Wind ist die einzige erneuerbare Energiequelle, die von Natur aus stärker im Winter verfügbar ist. Ca. 2/3 der Stromproduktion aus Wind fallen im Winter an. Daher ist Wind die ideale Ergänzung zur bereits stark ausgebauten, vorwiegend im Sommer verfügbaren Wasserkraft. Wichtig für den Ausbau ist vor allem dass ausreichend Zonen und eine breite Akzeptanz geschaffen werden.
Hintergrundinformationen
Nur für Wind gibt es hier Daten und Diagramme für alle europäischen Länder: https://www.windbranche.de/wind/windstrom/europa - auch für Österreich: https://www.windbranche.de/wind/windstrom/windenergie-oesterreich
Einen Vergleich des Jahresverlaufs von Wind, Sonne und Wasser gibt es z.B. für die Schweiz: https://www.wes-ag.ch/wpcontent/uploads/2019/10/Grafik_Jahresverlauf_Wind_PV_Wasser_erg.png
Bei Bedarf können auch eigene Diagramme für Österreich gemacht werden.
Die Förderung für erneuerbaren Strom erfolgt im Rahmen des EAG (Erneuerbaren-AusbauGesetz) vorwiegend nach dem Marktprämienmodell: Für jede geförderte Anlage gibt es einen Richtwert für den Strompreis und für jede Technologie (Wind, PV, ...) wird ein monatlicher Referenzmarktwert berechnet und veröffentlicht[1]. Der Referenzmarktwert ist der durchschnittliche Wert des Stroms an der Börse. Die Betreiber müssen den Strom am Markt verkaufen und wenn der Referenzmarktwert für einen Monat geringer ist als der Richtwert der Anlage, dann bekommt der Anlagenbetreiber die Differenz als Marktprämie zugeschossen.
Die Richtwerte für die einzelnen Anlagen werden per Ausschreibung festgesetzt. Die Ergebnisse werden im Internet veröffentlicht: https://www.eagabwicklungsstelle.at/veroeffentlichungen/
Derzeit ist Windenergie die einzige Technologie, wo der Referenzmarktwert (Juni 2023: 9,67 Cent/kWh) höher ist als der durchschnittliche Richtwert der Anlagen von 8,22 Cent/kWh. Das heißt, für Windenergieanlagen werden derzeit keine Marktprämien ausbezahlt.
Sanierung von Mietobjekten
[1] https://www.erneuerbare-energie.at/s/20230530_EEO-Pressegesprach_Folien.pdf
[2] https://www.energyagency.at/fileadmin/1_energyagency/projekte/bundeslaenderstudie_klima- _und_energiestrategien/04_igw-bl_vergleich_endbericht_final.pdf
https://www.energyagency.at/bundeslaenderstudie-klima-und-energiestrategien
Laut aktueller Rechtslage sind Gebäudebesitzer (Vermieter) für eine thermische Sanierung zuständig, während die Mieter die Heizkosten tragen. Egal wie hoch die Energiepreise sind, gibt es für die Vermieterinnen keinen Anreiz, in eine Wärmedämmung zu investieren. Umgekehrt haben die Mieterinnen keine Möglichkeit tätig zu werden. Dadurch wird auch die Wirkung wichtiger Maßnahmen wie des CO2-Preises in der ökosozialen Steuerreform gehemmt.
Folglich wurden in den letzten Jahren großteils Eigentumsobjekte saniert[2]: Von Objekten, wo der Eigentümer auch hauptgemeldet ist, weisen nur mehr 25% einen unzureichenden thermischen Standard auf. Bei den Mietwohnungen sind es hingegen 50%, die saniert werden sollten. Die Mietquote betrug 2022 43,2%[3]. Da die leicht-sanierbaren Eigentumsobjekte weitgehend abgearbeitet sind, ist die Sanierungsrate in den letzten Jahren stark gesunken.
Um Energieverbrauch und CO2-Emissionen zu senken, ist es daher notwendig, dieses künstlich erzeugte Marktversagen aufzulösen.
Mögliche Instrumente:
· Warmmiete nach schwedischem Vorbild
· Recht für den Vermieter bei einer Sanierung die Miete um die durchschnittlich erwartbare Heizkostenreduktion zu erhöhen.
· Heizwärmebedarf-abhängige Mietobergrenzen im Mietrechtsgesetz bzw. Richtwertgesetz
· Verbot für die Vermieterin, die Miete an die Inflation anzupassen, wenn der Heizwärmebedarf höher ist als X kWh/m²a - wobei X nach Jahren gestaffelt sinkt, um bei den schlechtesten Gebäuden zuerst einen Anreiz zu setzen. Also ein Vermieter darf ohne Investitionen nicht die Miete erhöhen.
· Gesetzliche Sanierungspflicht: Es wird ein bundesweiter Sanierungsplan erstellt, der vorsieht, dass die am schlechtesten gedämmten Gebäude zuerst saniert werden. So kann trotz knapper Kapazitäten eine gute Dekarbonisierung erreicht werden.
· Staatliche Sanierungskredite mit einer Laufzeit von 40 Jahren. Bei besonderer Bedürftigkeit können die Raten zeitweise auch vom Staat übernommen werden.
· Allgemeines Recht auf Wärmedämmung, wonach Mieter Anspruch auf einen thermischen Mindeststandard haben. Umgekehrt können Vermieter auch unbefristete Mietverträge auflösen, wenn eine thermische Sanierung nicht möglich ist, so lange die Wohnung bewohnt wird.
Wirkebenen:
Energieeffizienz: Ein typischer Altbau braucht ohne Dämmung 4 mal so viel Heizenergie wie mit Sanierung.
Dekarbonisierung: In vielen Fällen ist eine Sanierung Vorbedingung für den Umstieg auf ein alternatives Heizsystem, weil lokal nicht genug erneuerbare Energie verfügbar ist.
Versorgungssicherheit: Alle modernen Heizsysteme brauchen elektrische Hilfsenergie. Bei einem Stromausfall ist mit großflächigen Ausfällen der Heizungen zu rechnen. Ein ungedämmtes Haus hält die Wärme ca. einen Tag, bevor es unangenehm kalt wird. Ein gedämmtes Haus hingegen 4-7 Tage.
Güterverkehr weg von der Straße
In den letzten Jahren stand der Personenverkehr im Fokus der Verkehrspolitik. Viele der gesetzten Maßnahmen sind im Güterverkehr kaum wirksam. Dabei ist das Potential der Energie- und THG-Einsparung im Güterverkehr hoch: Würden alle grenzüberschreitenden Gütertransporte (Import, Export und Transit) auf der Straße vermieden oder auf die Bahn verlagert, könnte damit mehr als die halbe Einsparungslücke (7,2 Mio. Tonnen CO2- Äquivalent im Jahr 2030) des vorliegenden NEKP-Entwurfs gelöst werden. Daher sollten alle bahnaffinen Transporte, das sind Transporte über große Distanzen sowie Transporte von großen Mengen im direkten Punkt-zu-Punkt Verkehr, auch tatsächlich mit der Bahn transportiert werden.
Mögliche Instrumente
· Verstärkte Kontrollen der LKW entlang von Transitwegen. Damit können technisch mangelhafte und gefährliche Schrott-LKW, die Transporte zu Dumpingpreisen durchführen, aus dem Verkehr gezogen werden
· Schaffung regionaler Güterverkehrskoordinator*innen, die: Unternehmen beraten, Verkehre verschiedener Unternehmen bündeln, mit Eisenbahnunternehmen Gespräche bzgl. Versorgungslücken führen, konkrete Anliegen (z.B. bzgl. Förderungen) an die Politik herantragen etc.
· Änderung im Betriebsanlagenrecht, dass Betriebe mit hohem Transportaufkommen nur mehr an Standorten mit Bahnanschluss genehmigt werden. Nach einer angemessenen Übergangsfrist können auch bestehende Betriebe einbezogen werden. Natürlich muss der Bahnanschluss dann auch genutzt werden.
· Verbot sogenannter Veredelungsfahrten, das sind Transporte fast fertiger Produkte bzw. schlachtreifer Tiere in ein anderes Land, um eine aufwertende Herkunftsbezeichnung zu erschleichen. Dieses Instrument ist besonders wirksam, wenn es in Abstimmung mit den Nachbarländern erfolgt.
· Dieselprivileg abschaffen: Den Mineralölsteuersatz für Diesel an jenen von Benzin angleichen. Der Landwirtschaft sollten die entstehenden Mehrkosten ersetzt werden, soweit sie diese nicht weiterverrechnet.
· Ein sektorales Fahrverbot, wie es auf der Brennerstrecke bereits besteht, auf allen Transitstrecken einführen. Sektorales Fahrverbot heißt, dass besonders gut mit der Bahn transportierbare Gütergruppen nicht auf der Straße transportiert werden dürfen.
· Allgemeine Pflicht die Bahn zu benutzen, wenn auf einer Verbindung ein geeignetes Bahnangebot verfügbar ist.
Außerdem sollten systematisch Informationen zu den Logistikketten erhoben werden. Daraus könnte man noch gezieltere Maßnahmen ableiten.
Hintergrundinformationen
Straßengüterverkehr ist der Teil des Straßenverkehrs mit dem größten Energieverbrauch (Quelle: Statistik Austria: Energiebilanz, Nutzenergieanalyse):
Um eine Tonne einen Kilometer zu transportieren, wurden 2021 auf der Straße durchschnittlich 0,7 kWh Energie (entspricht 181 Gramm CO2) gebraucht. Bei der Bahn waren es weniger als 0,05 kWh. Das heißt, der Transport auf der Straße ist mindestens 14- fach energieintensiver als mit der Bahn. (Eigene Rechnung mit Daten von Statistik Austria: Verkehrsstatistik, Nutzenergieanalyse) Der Großteil der Transportleistung des Straßengüterverkehrs fällt in grenzüberschreitenden Verkehrsbereichen an: