EU Green Deal: Neues Klimagesetz scheitert noch vor dem Start
von Clemens Grossberger
EU Green Deal: Neues Klimagesetz scheitert
Foto: Fridays For Future Vienna/Naomi
Die EU ist dabei, das European Climate Law fertigzustellen – das ist die gesetzliche Umsetzung des Green Deals. Es gibt den Rahmen für die kommenden Jahrzehnte vor und hat das Potenzial, eines der größten Werkzeuge Europas zur Bewältigung der Klimakrise zu werden.
Nachdem der Europäische Rat (Staatschef*innen) ein Emissionsreduktionsziel von 55 % netto bis 2030 beschlossen hat, befindet sich die Europäische Union nun im Prozess der Trilog-Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem EU-Rat und dem Parlament. Wenn wir unter einem globalen Temperaturanstieg von 1,5 °C bleiben wollen, was für den Fortbestand der Menschheit entscheidend ist, brauchen wir eine absolute Emissionsreduktion bis 2030 von mindestens 65 %.
Derzeit blockiert der Europäische Rat, bestehend aus den Umweltminister*innen der Mitgliedsländer, die Aufnahme von stärkeren Klimaschutzmaßnahmen in das EU-Klimagesetz. Die vierte Runde des Trilogs zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament, das sich für ein höheres Emissionsreduktionsziel für 2030 ausspricht, findet heute, am 12. März 2021 statt und nächste Woche, am 18. und 19. März treffen sich die Umweltminister*innen der Länder. Das sind zwei der letzten Treffen, in denen noch sinnvolle Änderungen am Klimagesetz vorgenommen werden können.
Die Position des EU-Rates zum Klimagesetz ist bei Weitem nicht ausreichend. Ein starkes Gesetz muss das Verbot von Subventionen für fossile Brennstoffe beschleunigen, um Platz für erneuerbare Energien zu schaffen. Die EU muss einen Europäischen Rat zur Klimakrise einrichten, um unabhängige wissenschaftliche Beratung und Transparenz in der EU-Klimapolitik zu schaffen. Von der Klimakrise betroffenen Menschen muss Zugang zu Gerichten gewährt werden. Nur so können wir sicherstellen, dass Mitgliedsstaaten belangt werden können, wenn sie die Vorgaben des Klimagesetzes nicht erfüllen.